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Qualifizierungschancengesetz Antrag: Fördermöglichkeiten, Voraussetzungen & optimale Antragstellung

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Das Wichtigste in Kürze





Sie möchten Ihre Mitarbeiter weiterbilden und gleichzeitig von staatlichen Zuschüssen profitieren? Dann führt kaum ein Weg am Qualifizierungschancengesetz-Antrag vorbei. Das Gesetz ermöglicht Unternehmen und Beschäftigten nämlich eine umfassende Förderung von Weiterbildung, vom Digital-Kurs bis zur KI-Umschulung. Doch entscheidend für den Erfolg ist die richtige Antragstellung.
In diesem Artikel erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie den Antrag auf Förderung richtig stellen, welche Unterlagen Sie benötigen und wie Sie Fehler vermeiden, die eine Bewilligung verzögern oder verhindern könnten.
Qualifizierungschancengesetz: Grundlage & Vorteile für Unternehmen
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist Teil der Qualifizierungsoffensive der Bundesregierung und die Antwort auf digitale Transformation, automatisierte Prozesse und den schnellen Wandel der Arbeitswelt. Es baut die bisherigen Fördermöglichkeiten im SGB III massiv aus und stellt sicher, dass Unternehmen und Arbeitnehmer Mittel der Förderung für betriebliche Weiterbildungen beantragen können. Und das unabhängig vom bisherigen Qualifikationsstand, Alter der Mitarbeiter oder Unternehmensgröße.
Herzstück der Gesetzes-Reform ist dabei die Erweiterung des Leistungsspektrums der Agentur für Arbeit. Nicht mehr nur arbeitslose Personen, sondern explizit auch bestehende Beschäftigte sollen individuell weitergebildet und fit für Zukunftstechnologien gemacht werden. Das Qualifizierungschancengesetz schafft damit klare Rahmenbedingungen, die sowohl Unternehmen als Arbeitgeber als auch Arbeitnehmern praxisnahe, flexible und zukunftsorientierte Weiterbildung ermöglichen.
Zielgruppen & Vorteile der Weiterbildungsmöglichkeiten
Das QCG richtet sich an Unternehmen jeder Größe, deren Mitarbeiter bereit sind, neue Kompetenzen, beispielsweise im Bereich Digitalisierung, Künstliche Intelligenz oder moderne Geschäftsprozesse, zu erwerben. Fachkräfte, Geschäftsführer, HR-Entscheider und Teams erhalten so Zugriff auf geförderte Weiterbildungsmöglichkeitenund Qualifizierung mit minimalem bürokratischem Aufwand und maximaler Wirkung für den Betrieb.
Kernvorteile des Qualifizierungschancengesetzes:
- Finanzielle Entlastung durch Übernahme eines Großteils der Weiterbildungskosten und Gehaltszuschüsse
- Passgenaue Qualifizierungsmaßnahmen, abgestimmt auf branchenaktuelle Herausforderungen
- Förderung unabhängig vom Alter, Berufsabschluss oder Unternehmenszweig
- Unkomplizierte Antragstellung und Beratung durch die Agentur für Arbeit
- Schutz von Arbeitsplätzen und effektiver Umgang mit Fachkräftemangel im Zuge der digitalen Transformation
Anforderungen & Voraussetzungen: Worauf Unternehmen achten müssen
Förderfähig sind Weiterbildungen, die
- bei zertifizierten Bildungsträgern (AZAV) stattfinden,
- über bestehende Berufsabschlüsse hinausgehen,
- neue arbeitsmarktnahe Kompetenzen vermitteln,
- mindestens eine Dauer von sechs Monate Betriebszugehörigkeit voraussetzen und
- nachweislichen Nutzen für den Arbeitsplatz haben.
Sie suchen detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen? Dann lesen Sie unseren Artikel über die Voraussetzungen des Qualifizierungschancengesetzes.
Förderungshöhe, Finanzierung und Zuschüsse: So rechnen sich Weiterbildungskosten
Die große Frage, die sich vielen stellt: Was und wie wird gefördert? Das QCG unterstützt hier sowohl Lehrgangskosten (Seminare, Prüfungen, Fahrtkosten) als auch Gehaltszuschüsse der Mitarbeitenden während der Weiterbildung (Lohnfortzahlung).
Bis 9 Beschäftigte
- Zuschuss Weiterbildungskosten: bis zu 100 %
- Zuschuss Arbeitsentgelt: bis zu 75 %
10–249 Beschäftigte
- Zuschuss Weiterbildungskosten: 50–80 %
- Zuschuss Arbeitsentgelt: 50–60 %
Über 250 Beschäftigte
- Zuschuss Weiterbildungskosten: bis zu 50 %
- Zuschuss Arbeitsentgelt: bis zu 50 %
Die genaue Förderquote hängt jedoch immer individuell von Betriebsgröße, Qualifikationsprofil und Maßnahme ab.
Praxisbeispiele: Förderung in der realen Anwendung
Beispiel 1 – KI-Zertifikat für Mittelständler:
Ein Unternehmen (80 MA) qualifiziert drei Mitarbeiter in KI-Anwendungen. Kurskosten: 7.000€. Gehaltskosten für drei Monate pro Mitarbeiter: 3.000€. Die Agentur für Arbeit übernimmt 60% der Kurs- und 50% der Gehaltskosten. Das sind 4.200€ für Weiterbildung und 4.500€ für das Arbeitsentgelt.
Beispiel 2 – Digital-Workshop im Kleinstbetrieb:
Ein Start-up (6 MA) will einen Mitarbeiter in Teilzeit im digitalen Projektmanagement schulen lassen. Gesamtpreis: 2.000€. Da das Unternehmen <10 MA hat, werden 100% der Weiterbildungskosten und 75% der Gehaltskosten übernommen.
Lesen Sie auch über die Erfahrungen mit dem Qualifizierungschancengesetz und erhalten Sie praxisnahe Einblicke in erfolgreich genehmigte Weiterbildungsprojekte.
Antragstellung Qualifizierungschancengesetz: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Der Erfolg eines Förderantrags nach dem Qualifizierungschancengesetz steht und fällt mit der richtigen Vorbereitung. Um Zuschüsse für Weiterbildungen zu erhalten, müssen Unternehmen und Arbeitnehmende bestimmte Abläufe einhalten, passende Maßnahmen auswählen und alle erforderlichen Unterlagen korrekt einreichen. Eine klare Struktur hilft dabei, den Überblick zu behalten und den Antrag zügig bewilligt zu bekommen.
Schritt 1: Ermittlung des Weiterbildungsbedarfs, Voraussetzungen & Erstberatung
Der erste und vielleicht zugleich wichtigste Schritt beim Qualifizierungschancengesetz Antrag ist die systematische Ermittlung des Weiterbildungsbedarfs, und zwar sowohl auf Seiten des Arbeitgebers als auch der Mitarbeitenden. Gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit oder einem zertifizierten Bildungsträger wird analysiert, wo aktuell Defizite bestehen, welche Kompetenzen in Zukunft stärker nachgefragt sein werden und wo das Interesse an Qualifizierung besteht. Dabei geht es aber nicht nur um aktuelle Anforderungen im Unternehmen, sondern auch um langfristige Trends in der Digitalisierung, KI-Entwicklung oder veränderte Geschäftsmodelle.
Ebenso wichtig ist der Blick darauf, ob Mitarbeitende bereits Vorkenntnisse haben und wie viel Aufwand zur Überbrückung nötig ist. In dieser Phase fließt auch die Frage ein, ob Fördervoraussetzungen wie eine Mindestbetriebszugehörigkeit erfüllt sind oder ob bestehende Programme der Arbeitslosenversicherung Einfluss auf die Situation haben. Der Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit unterstützt Sie dabei: Er gibt Auskunft über mögliche Förderinstrumente, klärt die grundsätzliche Förderfähigkeit einer Maßnahme und vermittelt erste Kontakte zu zertifizierten Anbietern.
Schritt 2: Kursauswahl bei zertifizierten Bildungsträgern
Nachdem der Weiterbildungsbedarf identifiziert ist, folgt die sorgfältige Auswahl der konkreten Weiterbildungsmaßnahme. Hier gilt: Nur Kurse von AZAV-zertifizierten Anbietern sind in der Regel förderfähig. Ebenso muss die Maßnahme neue, arbeitsmarktnahe Fertigkeiten vermitteln, beispielsweise im Bereich KI, Digitalisierung oder Prozessautomatisierung, und darf nicht lediglich eine bestehende Tätigkeit weiterführen.
Wichtig ist dabei auch, dass der Kurs inhaltlich klar definiert ist, also welche Themen behandelt werden, welche Lernziele erreicht werden sollen und mit welchen Methoden gearbeitet wird. Auch die Dauer, Lernorte, eventuelle Präsenzphasen oder Online‑Module sollten transparent sein, damit die Antragsteller und Bewilligungsinstanzen nachvollziehen können, ob die Maßnahme den Anforderungen des Qualifizierungschancengesetzes entspricht.
Schritt 3: Unterlagen zur Antragstellung zusammenstellen
Eine vollständige und gut strukturierte Dokumentation ist entscheidend, hier akzeptiert kein Bewilliger Lücken. Folgende Unterlagen sollten Sie und Ihr Mitarbeiter bzw. die ausgewählten Mitarbeiter daher idealerweise bereithalten und ergänzen:
- Nachweise über das Beschäftigungsverhältnis (Arbeitsvertrag, Lohn- oder Gehaltsnachweise)
- Unternehmensdaten (Rechtsform, Anzahl Mitarbeitende, Branche)
- Kursbeschreibung inkl. Inhalte, Zeitraum und Kosten (Lehrgangsgebühr, Materialien etc.)
- Begründung des Nutzens der Weiterbildung für die Stelle bzw. den Betrieb
- Gegebenenfalls Erklärung des Arbeitgebers zur Freistellung oder innerbetrieblichen Umsetzung
- ggf. Zusatzdokumente wie Lebenslauf Teilnehmender, bestehende Qualifikationsnachweise oder bisherige Fortbildungsmaßnahmen
Je klarer und nachvollziehbarer diese Unterlagen sind, desto besser kann der Bearbeitende beurteilen, ob Kosten angemessen sind und die Maßnahme förderfähig ist. Eine unvollständige Dokumentation kann hingegen zu Rückfragen oder Verzögerungen führen.
Schritt 4: Antragseinreichung
Mit vollständigen Unterlagen kann der Antrag eingereicht werden, in der Regel bevorzugt digital über das Portal der Bundesagentur für Arbeit. Dabei unterstützt der Arbeitgeberservice aktiv, insbesondere bei Fragen zur Antragstellung oder technischen Problemen.
Ein strukturierter Antrag enthält dabei in logischer Reihenfolge:
- Deckblatt mit Antragsteller (Unternehmen, Beschäftigter)
- Kursbeschreibung und Qualifikationsziele
- Kostenaufstellung und Finanzierung
- Nachweise und Belege
- Begründung für den betrieblichen Mehrwert
Schritt 5: Bewilligung & Durchführung
Wenn der Antrag genehmigt ist, startet die Weiterbildung idealerweise reibungslos. Die Agentur für Arbeit wickelt bei vielen Programmen die Fördergelder direkt mit den Bildungsträgern ab, sodass Sie sich um die Auszahlung nicht kümmern müssen.
Wichtig in dieser Phase ist:
- Sicherstellung, dass die Schulung exakt so abläuft wie genehmigt (Inhalte, Dauer, Anteil online/präsenz)
- Nachweisführung: Teilnahmebestätigungen, Leistungsnachweise
- Abstimmung mit HR und Beschäftigten, dass während der Schulung die betrieblichen Abläufe möglichst aufrechterhalten bleiben
Erst wenn alle Bedingungen erfüllt sind und die Abschlussnachweise eingereicht wurden, erfolgen in der Regel die endgültigen Zahlungen bzw. Zuschüsse. In dieser Phase zeigt sich, wie wichtig eine sorgfältige Antragstellung war, denn Abweichungen oder Unvollständigkeiten können zu Kürzungen oder gar Rückforderungen führen.
Best Practices: Checklisten, Fehler vermeiden und Antrag optimieren
Eine gute Vorbereitung spart Zeit und erhöht die Chancen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung. Wir haben deshalb nachfolgend für Sie eine praktische Checkliste zusammengestellt:
Checkliste
- Frühzeitige Abstimmung mit Bundesagentur und Bildungsträger
- Vollständige Unterlagen und klare Begründung der Maßnahme
- Kontrolle auf Doppelförderung
- Zeitplan mit Fristen und Zuständigkeiten
Häufige Fehler, auf die Sie achten sollten sind dabei insbesondere:
- fehlende AZAV-Zertifizierung,
- unvollständige Unterlagen,
- mangelnde Begründung der Relevanz.
Rechtlicher Rahmen & Zukunftsausblick
Das Qualifizierungschancengesetz Antrag ist fest im SGB III verankert und bildet das Rückgrat staatlicher Weiterbildungsförderung für Menschen in Beschäftigung in Deutschland. Die Bundesregierung baut diese Fördermöglichkeiten kontinuierlich aus, neue Technologie-Themen wie KI und Automatisierung sind fest im Fördergegenstand verankert.
Der Trend geht klar zu:
- Stärker vereinfachter Zugang für alle Unternehmen
- Ausbau digitaler Weiterbildungsangebote
- Fokus auf nachhaltige Kompetenzen für die Arbeitswelt von morgen
Wenn Sie also eine KI-Weiterbildung für Ihre Mitarbeiter planen, können Sie diese in vielen Fällen fördern lassen. Wir empfehlen dazu auch unseren Extra-Artikel „Qualifizierungschancengesetz für KI“ zu lesen.
Fazit: Jetzt Weiterbildungspotenziale sichern und den Antrag stellen
Ob es um Fachkräftesicherung, Digitalisierung oder gezielte Kompetenzentwicklung geht: der Antrag zum Qualifizierungschancengesetz ist der zentrale Schritt, um staatliche Fördermittel effektiv zu nutzen. Er entscheidet darüber, ob Sie von hohen Zuschüssen für Lehrgänge und Gehälter profitieren können oder wertvolle Förderchancen ungenutzt lassen. Je besser Sie den Antrag vorbereiten, desto höher sind die Erfolgsaussichten. Frühzeitige Beratung durch die Agentur für Arbeit, vollständige und plausibel begründete Unterlagen sowie die Auswahl zertifizierter Bildungsträger können hier für eine unkomplizierte Beantragung sorgen.
Die staatliche Unterstützung steht bereit, Sie müssen sie nur aktiv beantragen! Seriöse Stellen wie das Institut Digitale Kompetenz beantworten dabei auch gerne Ihre Fragen rund um förderbare Programme für Ihre Mitarbeitenden.
FAQ: Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Qualifizierungschancen-Gesetz Antrag
Sie möchten wissen, wer gefördert wird, welche Unterlagen nötig sind und wie hoch die Zuschüsse ausfallen? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:
Wer kann den Antrag laut Qualifizierungschancengesetz stellen?
Unternehmen jeder Größe, die ihre Beschäftigten mit neuen Kompetenzen für die digitale und technologische Arbeitswelt ausstatten möchten.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die geförderte Person muss mindestens sechs Monate beschäftigt sein und die Maßnahme darf nicht Teil der Erstausbildung sein. Gefördert werden ausschließlich Weiterbildungen, die neue, arbeitsmarktrelevante Kompetenzen vermitteln.
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Zertifizierte Kurse (nach AZAV), die Qualifikationen in Bereichen wie Digitalisierung, KI, Prozessinnovation oder Kommunikation vermitteln und so die Beschäftigungsfähigkeit langfristig sichern.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Arbeitsverträge, Qualifikationsnachweise, Kursbeschreibung mit Kostenaufstellung, Nachweis der Zertifizierung des Bildungsträgers, Arbeitgebererklärung sowie die offiziellen Antragsformulare der Agentur für Arbeit.
Wie berechnet sich die Höhe der Förderung?
Je nach Unternehmensgröße, Qualifikationsprofil und Maßnahme sind Zuschüsse von bis zu 100 % der Weiterbildungskosten und 75 % der Gehaltskosten (bei Kleinstunternehmen) möglich.
Wer unterstützt im Antragsprozess?
Der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit, zertifizierte Bildungsträger (z. B. das Institut Digitale Kompetenz) sowie spezialisierte Beratungsstellen begleiten von der Erstberatung bis zur Bewilligung.
Wie lässt sich die Förderung optimal nutzen?
Durch frühzeitige Planung, präzise Dokumentation, sorgfältige Auswahl passender Kurse und enge Abstimmung mit allen Beteiligten, von HR bis zum Bildungsträger.
Jetzt beraten lassen, Antrag stellen und durchstarten: Setzen Sie auf professionelle Begleitung, zertifizierte Weiterbildung und die volle Förderung für Fachkräfte, Unternehmen und die Arbeitswelt der Zukunft!

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